Neues ambulantes Behandlungsangebot bei gynäkologischen Krebserkrankungen

Das Krankenhaus Nordwest hat als zweites Krankenhaus im Rhein-Main-Gebiet die Zulassung zur „Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ (ASV) im Bereich der gynäkologischen Tumoren erhalten.

Das Krankenhaus Nordwest hat mit Wirkung zum 1. Juli 2019 als zweites Krankenhaus im Rhein-Main-Gebiet vom Erweiterten Landesausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Zulassung zur „Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ (ASV) im Bereich der gynäkologischen Tumoren erhalten. Dadurch kann ein interdisziplinäres Spezialistenteam aus Klinik- und niedergelassenen Fachärzten Krebspatienten mit Mammakarzinom sowie sonstigen gynäkologischen Tumore auch ambulant weiter behandeln. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Das Krankenhaus Nordwest behandelt bereits jetzt jährlich rund 8.800 Patienten in der onkologischen Ambulanz, davon mehr als 1.100 im Bereich der Gynäkologischen Tumoren. Für diese Patienten bietet das Krankenhaus Nordwest zukünftig eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung an. Zum Ärzte-Team gehören 66 Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen, davon 14 niedergelassene Ärzte und acht Ärzte aus anderen Krankenhäusern (Hospital zum Heiligen Geist und Universitätsklinikum Frankfurt).

„Die Vorteile für die Patientinnen liegen in der Verbesserung der Versorgung gerade beim oft schwierigen Zusammenwirken stationärer und ambulanter Angebote“, sagt Stadtrat Stefan Majer, der Senior der Stiftung.

„Durch das Konzept können Klinikärzte und niedergelassenen Fachärzte Patientinnen gemeinsam ambulant behandeln und so noch individueller versorgen“, so Prof. Dr. med. Jörg B. Engel, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe. „Zudem wird durch das Angebot die optimale Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung erreicht, die Behandlung erfolgt aus einer Hand.“ Für den Bereich der gastrointestinalen Tumoren verfügt das Krankenhaus bereits seit zwei Jahren über eine entsprechende Zulassung und versorgte im vergangenen Jahr im Rahmen der ASV mehr als 2.500 Patienten.

Dr. med. Petra Maksan, Verwaltungsleiterin am Krankenhaus Nordwest, zeigt weitere Vorteile auf: „Durch die Vereinheitlichung der Zulassungskriterien und Entgelte erhalten die Patienten Zugang zur Spitzenmedizin bei Anwendung neuester Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Außerdem wurden in den Richtlinien die Qualifikationen des Fachpersonals klar geregelt. So benötigen alle Fachärzte die gleiche Qualifikation und müssen eine bestimmte Anzahl an Behandlungen nachweisen können. Das Zulassungsverfahren stellt höchste Anforderungen und konnte aufgrund der ausgezeichneten Fachkompetenz der Behandler und des Krankenhausmanagements mit Bravour gemeistert werden.“

Bereits jetzt kooperiert das Krankenhaus Nordwest mit über 1.300 niedergelassenen Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die nun noch enger in den Behandlungsprozess eingebunden werden. Ziel des Behandlungskonzeptes ist es, onkologische Patienten mit schweren Krankheitsverläufen oder komplizierten Nebenerkrankungen durch eine enge Zusammenarbeit von Spezialisten verschiedener Fachdisziplinen aus dem ambulanten und stationären Bereich zu versorgen.

Die Zusammenarbeit erfolgt in einem interdisziplinären Team, welches aus drei Ebenen besteht: der Teamleitung, dem Kernteam und den hinzugezogenen Fachärzten. Auch nichtärztliche Berufsgruppen und soziale Dienste können Teil des Teams sein. In gemeinsamen Tumorkonferenzen werden die Fälle besprochen, um jeweils die optimale Behandlung für jeden Patienten zu entwickeln. Erster Ansprechpartner für den Patienten ist die Teamleitung, welche die Behandlung fachlich und organisatorisch koordiniert. Darüber hinaus steht sie für Fragen zur Verfügung und informiert über Angebote, die beim täglichen Umgang mit der Erkrankung hilfreich sein können. Hierzu zählen zum Bespiel Angebote von Selbsthilfeorganisationen, sozialen Diensten und nichtärztlichen Berufsgruppen. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden die Patienten umfassend eingebunden.

Voraussetzung ist eine Überweisung des niedergelassenen Arztes mit einer gesicherten Diagnose eines gynäkologischen Tumors. Eine ASV kann zudem von einem Krankenhausarzt am Ende eines Krankenhausaufenthaltes veranlasst werden.